ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Wir beschäftigen uns mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien einschließlich der Beratung hinsichtlich Preisgestaltung und Standortwahl.

  2. Gebührensätze

    a) Für den Nachweis oder die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen gelten folgende Provisionssätze: 2 Monatsmieten für Verträge mit einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren. 3 % der Gesamtmiete bei Verträgen mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren, höchstens jedoch berechnet nach einer 10-Jahres-Miete, unbeschadet einer Gebühr des Vermieters. Ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Mietzeit.

    b) Als Maklerprovision sind bei An- und Verkauf von Immobilien, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, vom Käufer 5 % der Kaufsumme zu zahlen.

    c) Erstellungen von Standortanalysen, Filialnetzplanungen und Wertermittlungen werden nach Vereinbarung auf der Basis von Stundenaufwendungen zzgl. Nebenkosten berechnet.

    d) Zu den vorgenannten Gebührensätzen kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

    e) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.
    Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder sonstiger Gründe entfällt oder nicht erfüllt wird; er entfällt jedoch, wenn für die Wirksamkeit des Vertragsabschlusses erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder ein Vertrag nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen wirksam angefochten wird.

  3. Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Angaben basieren auf von uns ermittelten Informationen. Wir bemühen uns, vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.

  4. Unsere Angebote, Angaben und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Gibt er die ihm erteilten Informationen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weiter, haftet er gegebenfalls für die uns entgangene Provision.

  5. Sind dem Empfänger die durch uns nachgewiesenen Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

  6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Vereinbarungen erfolgt, soweit der wirtschaftliche Erfolg des geschlossenen Vertrages nicht wesentlich von dem von uns bearbeiteten Angebotsinhalt abweicht.

  7. Unsere Angebote und Informationen sind freibleibend. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.

  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

  9. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.