Ausufernde Energiegesetzgebung belastet den Einzelhandel doppelt

In diesem Jahr hat der Staatsanteil am Strompreis eine bemerkenswerte Rekordmarke erreicht: Erstmals werden in 2013 die durch Steuern, Abgaben und Gebühren bedingten Kosten bei über 50 % des Endpreises für Privatkunden liegen und damit die Konsumbereitschaft des Verbrauchers einschränken.


Und der Einzelhandel selbst sieht sich allein im laufenden Jahr mit einer Energiekostensteigerung von fast 5 % konfrontiert. Somit sei man von den Auswirkungen der Energiewende doppelt betroffen.

Auch nach der Bundestagswahl wird die richtige Strategie zum Ausstieg aus der Kernenergie bei gleichzeitiger Förderung der erneuerbaren Energieträger ein innenpolitisches Dauerthema bleiben.

Vor allem das Erneuerbare Energiegesetz, kurz EEG genannt, steht dabei im Mittelpunkt, nachdem sich die EEG-Umlage innerhalb eines Jahres fast verdoppelt hat. Und bereits jetzt schon ist ein weiterer Anstieg von derzeit 5,3 auf etwa 6,5 ct/kWh in 2014 absehbar.

Die damit eingehenden Zeitungsmeldungen schildern jedoch nur die halbe Wahrheit.

Hohe Zusatzlasten für Konsumenten

Wenn deutsche Presseagenturen vorrechnen, dass ein mehrköpfiger Haushalt mit 3.500 kWh bei 5,3 ct/kWh eine Belastung von rd. 185 EUR jährlich zu tragen habe, so ist diese Rechnung aus Konsumentensicht als unseriös einzuordnen.

Einerseits weisen nahezu alle energiewirtschaftlichen Fachstellen für eine Familie mit 2 Kindern je nach technischer Wohnraumausstattung einen Jahresverbrauch von mind. 4.500 bis etwa 5.000 kWh/a zu.

Zum anderen gilt für Endverbraucher immer noch die Preisangabenverordnung, die eine Mitberücksichtigung der 19 % Mehrwertsteuer zwingend vorsieht, also auf die 5,3 ct noch aufzuschlagen sind.

Diese Preisangabenverordnung wird bei der Berichterstattung über Strompreise für Privathaushalte von den Journalisten nahezu flächendeckend in fast allen Medien konsequent ignoriert.

Tatsächlich hat also die gerne zitierte 4-köpfige Musterfamilie allein aufgrund des EEG eine jährliche Zusatzlast um die 300 EUR zu tragen, die in 2014 dann noch um weitere 50-70 EUR/a ansteigen dürfte.

Dass der Handelsverband Deutschland (HDE) nun also von der Politik ein schnelles Ende der aktuellen EEG-Gesetzgebung fordert, dürfte daher nicht verwundern.

Wenn schon die hohen Stromkosten für die Beleuchtung und Klimatisierung der Ladenlokale zu tragen sind, dann sollte doch wenigstens das Konsumklima nicht künstlich gestört werden.

Dafür käme die versprochene Strompreisbremse gerade recht.


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